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Arbeit & Jobs in den USA ...

Heute ist Dienstag, 7. Februar 2012, Uhrzeit: 00:16:07



Die Arbeitmarktentwicklung in den USA verlief im Jahre 2005 positiv. Zwischen Januar und Dezember 2005 wurden außerhalb der Landwirtschaft knapp 1,9 Millionen neuer Arbeitsplätze geschaffen. Dass sich die Arbeitslosenquote im gleichen Zeitraum nur geringfügig verringerte, lagt daran, dass gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen zunahm. Die Arbeitslosenquote liegt derzeit knapp unter 5%. Informationen über die aktuelle Beschäftigungssituation und Prognosen zu einzelnen Berufen finden Sie auf den Webseiten des "Bureau of Labor Statistics" (www.bls.gov). In der Rubrik "Occupational Outlook Handbook" gibt es zu fast allen Berufen ausführliche Hinweise.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Zur Aufnahme einer Beschäftigung in den USA benötigen Sie ein entsprechendes Visum bzw. eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Es ist nicht möglich, mit einem Touristenvisum einzureisen und eine Beschäftigung aufzunehmen oder die dafür notwendigen Dokumente während des Aufenthaltes in den USA zu beantragen.

Green Card

Sie können sich im Lotterieverfahren um eine so genannte „Green-Card“ bewerben – eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, die ansonsten nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird (z.B. Auswanderung, langjähriger legaler Aufenthalt in den USA, US amerikanischer Ehepartner). Infos für die Lotterie finden Sie kostenlos unter: www.us-greencard-info.de.

Die Bewerbungen müssen dann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes online über die Internetseite http://www.dvlottery.state.gov eingereicht werden – Anträge über den Postweg werden nicht mehr akzeptiert!

Spezielle Visa

Um in den USA legal zu arbeiten, müssen Sie nicht unbedingt eine „Green-Card“ besitzen. Für eine vorübergehende, befristete Beschäftigung existieren spezielle Visa, wie zum Beispiel das H-1B Visum für Hochqualifizierte Arbeitnehmer in Spezialberufen (Highly Skilled Workers in Speciality Occupations), das H-2B Visum für Facharbeitskräfte auf Zeit (Skilled Temporary Workers) und das J-1 Visum für Teilnehmer an Austauschprogrammen (Exchange Visitors), die ihre Familienangehörigen über ein J-2 Visum mitnehmen können. Näheres zu den Einreisebestimmungen erfahren Sie unter http://travel.state.gov.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige US Generalkonsulat oder die Konsularabteilung der US Botschaft in Deutschland (www.usembassy.de).

Quelle: www.ba-auslandsvermittlung.de

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